Der AdA-Schein der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) ist die sog. Ausbildung der Ausbilder.
Nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) müssen Ausbilder berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
- Mit dem erfolgreichen Bestehen des AdA-Scheins erhalten Sie ihre Ausbilderbefähigung.
- Die Prüfung wird bei der für Sie zuständigen IHK/ HWK abgelegt.
Nach Erhalt des AdA-Scheins sind Sie dazu befähigt:
+ Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen
+ Die Ausbildung fachlich und methodisch zu gestalten
+ Die Ausbildung vorzubereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitzuwirken
+ Die Ausbildung durchzuführen
+ Die Ausbildung abzuschließen
Das Institut für Erziehungswissenschaf hat eine Vereinbarung mit der IHK Stuttgart, dass alle Bachelor of Arts Studierenden mit Hauptfach Berufspädagogik, Studierende im Master of Arts Berufspädagogik und Personalentwicklung sowie Master of Science Technikpädagogen (Profil C) die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung erhalten können, sofern Sie das Modul „Berufsbildungs- und Arbeitsrecht“ belegt und das Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung gemäß Verordnung („AdA-Prüfung“) vor.
1) Persönliche Eignung (nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) §28)
Ausschlusskriterien sind folgende:
Personen, die…
- Für eine Straftat mindestens zwei Jahre Haft verurteilt worden sind
- Gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben
2) Fachliche Eignung (nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) §30)
- Man muss die Ausbildung, in der man ausbilden möchte, selbst absolviert haben oder entsprechende Qualifikationen erworben haben:
- Ein vergleichbares Studium an einer Hochschule absolviert haben
- Durch Seminare, Workshops oder Fortbildungen entsprechende Qualifikationen erworben haben
- Langjährige Berufserfahrung in der jeweiligen Branche gesammelt haben
Ganz einfach Befreiung von der Ausbilderprüfung beantragen
Schritt 1: Das ausgefüllte Formular + Kopie ihres Abschlusszeugnisses direkt an die IHK senden.
Schritt 2: Gebühr (35,00€) begleichen.
Schritt 3: AdA-Schein erhalten
Durch Ihr abgeschlossenes Studium und der erfolgreichen Belegung des Moduls „Berufsbildungs- und Arbeitsrecht“ haben Sie die fachliche Eignung erfüllt!
Einem Antrag auf Befreiung von der Ausbildungsprüfung steht nichts mehr entgegen.