Der AdA-Schein der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) ist die sog. Ausbildung der Ausbilder.
Nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) müssen Ausbilder berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
- Mit dem erfolgreichen Bestehen des AdA-Scheins erhalten Sie ihre Ausbilderbefähigung.
- Die Prüfung wird bei der für Sie zuständigen IHK/ HWK abgelegt.
Nach Erhalt des AdA-Scheins sind Sie dazu befähigt:
+ Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen
+ Die Ausbildung fachlich und methodisch zu gestalten
+ Die Ausbildung vorzubereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitzuwirken
+ Die Ausbildung durchzuführen
+ Die Ausbildung abzuschließen
Gute Nachricht für Studierende mit HF Berufspädagogik/ Technikpädagogik & M.Sc. Technikpädagogik (Profil C)!
Die Abteilung BPT hat eine Vereinbarung mit der IHK Stuttgart, dass alle Bachelor of Arts Studierenden mit Hauptfach Berufspädagogik/Technikpädagogik
sowie Master of Science Technikpädagogen (Profil C) die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung erhalten können.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung gemäß Verordnung („AdA-Prüfung“) vor.
1) Persönliche Eignung (nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) §28)
Ausschlusskriterien sind folgende:
Personen, die…
- Für eine Straftat mindestens zwei Jahre Haft verurteilt worden sind
- Gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben
2) Fachliche Eignung (nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) §30)
- Man muss die Ausbildung, in der man ausbilden möchte, selbst absolviert haben oder entsprechende Qualifikationen erworben haben:
- Ein vergleichbares Studium an einer Hochschule absolviert haben
- Durch Seminare, Workshops oder Fortbildungen entsprechende Qualifikationen erworben haben
- Langjährige Berufserfahrung in der jeweiligen Branche gesammelt haben
Ganz einfach Befreiung von der Ausbilderprüfung beantragen
Schritt 1: Das ausgefüllte Formular + Kopie ihres Abschlusszeugnisses direkt an die IHK senden.
Schritt 2: Gebühr (25,00€) begleichen.
Schritt 3: AdA-Schein erhalten
Durch Ihr abgeschlossenes Studium haben Sie die fachliche Eignung erfüllt!
Einem Antrag auf Befreiung von der Ausbildungsprüfung steht nichts mehr entgegen.