Fragen und Antworten (FAQs)

Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten!

Bitte achten Sie ggf. auf die jeweiligen Studiengangzuordnungen bei den einzelnen Artikeln!

BP/TP = Bachelor of Arts Berufs-/Technikpädagogik
BSc TP = Bachelor of Science Technikpädagogik
MA BP&PE = Master of Arts Berufspädagogik und Personalentwicklung
MSc-A/-B = Master Technikpädagogik Profile A+B
MSc-C = Master Technikpädagogik Profil C
NwT=Lehramt Naturwissenschaft und Technik

Die Abteilung BPT hat eine Vereinbarung mit der IHK Stuttgart, dass alle Bachelor of Arts Studierenden mit Hauptfach Berufspädagogik/Technikpädagogik sowie Master of Science Technikpädagogen (Profil C) die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung erhalten können.
Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular mit einer Kopie ihres Abschlusszeugnisses direkt an die IHK. Nach Begleichen der Gebühren erhalten Sie die Befreiung.

Sowohl die Berufspädagogik als auch die Technikpädagogik sind Kombinationsstudiengänge. Ein überschneidungsfreies Studium ist leider nur sehr selten möglich. Wir bemühen uns, wichtige Grundlagenvorlesungen in den am häufigsten gewählten Kombinationen überschneidungsfrei zu halten. Sollte dennoch eine Überschneidung vorkommen, müssen Sie abwägen, welche Veranstaltung wichtiger ist.

Grundsätzlich sollte dem Hauptfach der Vorzug gegeben werden, da Sie dort mehr Veranstaltungen haben und ihr Studienfortschritt unnötig verzögert werden kann. 
Bei Veranstaltungen, die orientierungsprüfungsrelevant sind, sollte der "schwierigeren" Prüfung der Vorzug gegeben werden, damit Sie ggf. noch Zeit für einen Wiederholungsversuch haben. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den Fachschaften oder Fachstudienberatern.

Um sich Leistungen aus Vorstudienzeiten anerkennen zu lassen, laden Sie sich das Formular vom Prüfungsamt herunter, füllen es aus und gehen mit dem Formular und einem Nachweis ihrer Leistungen zum Prüfungsausschussvorsitzenden. Wenn er ihrem Antrag statt gibt, unterschreibt er das Formular und Sie können es beim Prüfungsamt einreichen.
Anerkennungen können sowohl bei der Bewerbung zu einem Studiengang als auch während des Studiums durchgeführt werden.

Sie können für jede Art von Studien- und Prüfungsleistungen, die inhaltlich mit Modulen oder Teilleistungen ihres gegenwärtigen Studiengangs vergleichbar sind, einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dazu gehören auch berufliche Tätigkeiten oder eine Ausbildung (BP/TP; MSc-C). Beachten Sie hierzu den FAQ-Beitrag: Wie kann ich mir meine Ausbildung anerkennen lassen?
Ausgeschlossen bei Anerkennungen sind Bachelorleistungen im Masterstudiengang, sofern sie zum Erreichen des Bachelorabschlusses notwendig waren oder bereits im Bachelor anerkannte Leistungen.

Ein Studiengang- oder Teilstudiengangwechsel wird wie eine reguläre Bewerbung zu einem Studiengang in C@MPUS durchgeführt. Wählen Sie ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester aus, so dass bereits erbrachte Leistungen im neuen Studiengang angerechnet werden können.
Sobald Sie das 3. Semester an einer Universität studiert haben, benötigen Sie einen Nachweis einer Fachstudienberatung. Setzen Sie sich dazu mit den jeweiligen Fachstudienberatern ihres Fachs/ihrer Fächer in Verbindung. Sie benötigen für jeden Teilstudiengang den Nachweis einer Beratung (bei Kombinationsstudiengängen)!

Eine abgeschlossene Ausbildung kann in jedem Fall das Pflichtpraktikum ersetzen, nicht das freiwillige Berufspädagogische Praktikum II (fachaffine SQ). Es ist zu beachten, dass für die Anerkennung ein Praktikumsbericht verfasst werden muss (BP/TP: ca. 15-20 Seiten/18 ECTS; MSc-C: ca. 10-12 Seiten/12 ECTS), in dem die Ausbildung retrospektiv mithilfe wissenschaftlicher Theorien reflektiert werden soll. Daher bietet es sich an, das Praktikum erst nach Absolvieren der Basis- und Kernmodule anerkennen zu lassen. Den Bericht und einen Nachweis über ihre Ausbildung geben Sie bei der Praktikumsbetreuung ab.

Sie melden das Praktikum in dem Semester beim Prüfungsamt an, in welchem Sie das Praktikum verbucht haben wollen. Die Praktika werden verbucht, sobald der Bericht und der betriebliche Nachweis über den erbrachten Stundenumfang bei der Praktikumsbetreuung vorliegen und begutachtet sind. Das Abgabedatum ist das Prüfungsdatum.

Je nach Version der Prüfungsordnung ist eine unterschiedliche Dauer des Pflichtpraktikums vorgesehen. Studierende ab PO 2015 müssen einen Stundenumfang von mind. 560 Std. nachweisen (18 ECTS); Studierende nach PO 2013 360 Std.(12 ECTS).
Ergänzend können weitere 360 Std. (12 ECTS) als fachaffine Schlüsselqualifikation erbracht werden. Die Praktika können sowohl zusammenhängend als auch in Teilen absolviert werden. Werden sowohl das Pflichtpraktikum als auch das Berufspädagogische Praktikum II erbracht, muss nur ein entsprechend längerer Bericht verfasst werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Praktikumsrichtlinien.

Um Studierenden eine gewisse Planungssicherheit zu geben, wurde an der Universität Stuttgart die "bedingte Zulassung" zum Masterstudiengang eingeführt. Das bedeutet, dass Bachelorstudierende sich bereits ab 110 ECTS für einen Masterstudiengang bewerben können. Erhalten Sie die bedingte Zulassung, ist diese bis zu 3 Semester gültig. Die Zulassung unter Vorbehalt wird ausgesprochen, wenn ein Bachelor-Studierender 150 ECTS vorweisen kann und ist nur ein Semester gültig.

Wenn Sie bereits eine bedingte Zulassung erhalten haben, können Sie sich über das C@MPUS einschreiben. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie sich einschreiben, gibt es leicht unterschiedliche Vorgehensweisen. Ein Anleitung dazu finden Sie hier.

 

Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie an studiengangsberatung@ife.uni-stuttgart.de

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