Bitte achten Sie ggf. auf die jeweiligen Studiengangzuordnungen bei den einzelnen Artikeln!
BP/TP = Bachelor of Arts Berufs-/Technikpädagogik
BSc TP = Bachelor of Science Technikpädagogik
MA BP&PE = Master of Arts Berufspädagogik und Personalentwicklung
MSc-A/-B = Master Technikpädagogik Profile A+B
MSc-C = Master Technikpädagogik Profil C
NwT = Lehramt Naturwissenschaft und Technik
Das Institut für Erziehungswissenschaft hat eine Vereinbarung mit der IHK Stuttgart, dass alle Bachelor of Arts Studierenden mit Hauptfach Berufspädagogik sowie Master of Science Technikpädagogik (Profil C) und Master of Arts Berufspädagogik und Personalentwicklung die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung erhalten können. Wichtig ist, dass Sie während Ihres Studiums das Modul "Berufsbildungs- und Arbeitsrecht" belegt haben.
Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular mit einer Kopie ihres Abschlusszeugnisses direkt an die IHK. Nach Begleichen der Gebühren erhalten Sie die Befreiung.
Sowohl die Berufspädagogik als auch die Technikpädagogik sind Kombinationsstudiengänge. Ein überschneidungsfreies Studium ist leider nur sehr selten möglich. Wir bemühen uns, wichtige Grundlagenvorlesungen in den am häufigsten gewählten Kombinationen überschneidungsfrei zu halten. Sollte dennoch eine Überschneidung vorkommen, müssen Sie abwägen, welche Veranstaltung wichtiger ist.
Grundsätzlich sollte dem Hauptfach der Vorzug gegeben werden, da Sie dort mehr Veranstaltungen haben und ihr Studienfortschritt unnötig verzögert werden kann.
Bei Veranstaltungen, die orientierungsprüfungsrelevant sind, sollte der "schwierigeren" Prüfung der Vorzug gegeben werden, damit Sie ggf. noch Zeit für einen Wiederholungsversuch haben. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den Fachschaften oder Fachstudienberater*innen.
Um Studierenden eine gewisse Planungssicherheit zu geben, wurde an der Universität Stuttgart die "bedingte Zulassung" zum Masterstudiengang eingeführt. Das bedeutet, dass Bachelorstudierende sich bereits ab 110 ECTS für einen Masterstudiengang bewerben können. Erhalten Sie die bedingte Zulassung, ist diese bis zu 3 Semester gültig. Die Zulassung unter Vorbehalt wird ausgesprochen, wenn ein Bachelor-Studierender 150 ECTS vorweisen kann und ist nur ein Semester gültig.
Wenn Sie bereits eine bedingte Zulassung erhalten haben, können Sie sich über das C@MPUS einschreiben. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie sich einschreiben, gibt es leicht unterschiedliche Vorgehensweisen. Ein Anleitung dazu finden Sie hier.
Es ist nichts ungewöhnliches, dass Sie sich noch im Einschreibeprozess befinden und es aufgrund der Ausstellung des Bachelorzeugnisses zu leichten Verzögerungen kommt. Wir sind auf diesen Fall intern gut vorbereitet und versuchen Ihnen hier eine Lösung anzubieten. Sie sollten sich deshalb auf jeden Fall bereits mit der Stundenplanerstellung beschäftigen. Sofern Sie Ihren Bachelor an der Universität Stuttgart gemacht haben, betrachten Sie die Antwort „Interne Studierende“. Bei einem Abschluss an einer anderen Hochschule ist die Antwort unter „Externe Studierende“ maßgebend.
Interne Studierende: Die fixe Anmeldung zu Lehrveranstaltungen via C@MPUS ist im Master erst nach der erfolgreichen Einschreibung möglich. Wenn die finale Einschreibung für den Master noch nicht möglich ist, aber noch in diesem Semester erfolgt, ist eine Anmeldung im Freifach möglich. Wichtig ist aber: Auf jeden Fall nicht im Freifach für die Prüfung anmelden. Dies führt nur zu Problemen. Bei der Prüfungsanmeldung muss der Status „Masterstudierend“ vorliegen. Sobald Sie ordentlich in den Master eingeschrieben sind, muss eine Ummeldung bei als „Freifach“ angemeldeten Veranstaltungen erfolgen. Die Freifachanmeldung ermöglicht Ihnen aber einen Zugriff auf die Veranstaltungsunterlagen (via ILIAS).
Externe Studierende: Sie können in C@MPUS unter dem Reiter „Weiter ohne Anmeldung“ bereits das Studienangebot einsehen. Gehen Sie dazu auf den Reiter „Studienangebot“ und öffnen Sie unter „90 Master of Arts“ den Studiengang Berufspädagogik und Personalentwicklung. Hier können Sie nun über die +Symbole die einzelnen Module inkl. der zugehörigen Veranstaltungen ansehen. Sie sehen dabei neben der vortragenden Person auch die Örtlichkeit und den zeitlichen Beginn der ersten Lehrveranstaltung. Suchen Sie sich auf diese Weise Ihre Veranstaltungen für Ihr erstes Mastersemester heraus. Hilfestellung kann dabei der Studienverlaufsplan geben . Gehen Sie nun per Mail auf die Vortragenden zu, schildern Sie kurz, dass Sie sich noch im Einschreibeprozess befinden, aber in diesem Semester mit dem Master starten und bitten Sie die vortragende Person um Aufnahme in den Kurs. Die Vortragenden sind aber nicht verpflichtet Ihnen diese Möglichkeit einzuräumen, was Sie aber dennoch meist tun. Dies geschieht aus reiner Kulanz. Somit haben Sie bereits eine Eintrittskarte, damit Sie an der Lehrveranstaltung teilnehmen dürfen. Sobald Sie final eingeschrieben sind, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zu C@MPUS und auch ILIAS. Sie sollten sich dann umgehend ordentlich via C@MPUS für die Lehrveranstaltungen anmelden und auch der vortragenden Person kurz Bescheid geben. Mit der ordentlichen Anmeldung via C@MPUS werden Sie dann automatisch in den zugehörigen ILIAS-Kurs aufgenommen. Dort finden Sie die relevanten Veranstaltungsunterlagen und weitere Infos. Sofern Sie sich zu Veranstaltungsbeginn noch nicht final einschreiben können (sie haben dazu offiziell bis 15.05. (SoSe) oder 15.11. (WiSe) Zeit), sollten Sie engen Kontakt zu Kommilitonen suchen, da Sie leider erst ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Einschreibung Zugriff auf die Veranstaltungsmaterialien auf ILIAS haben. Davor müssen Sie durch Ihre Kommilitonen an die Veranstaltungsmaterialien gelangen.
Ob und welche Auflagenmodule Ihnen ausggesprochen wurden, können Sie in Ihrem Zulassungsbescheid einsehen. Auflagenmodule müssen online in C@MPUS angemeldet werden. Auflagenmodule können wiederholt werden. Wie oft sie wiederholt werden dürfen, ist in der Zulassungsordnung Ihres Master-Studiengangs festgelegt, nach der Sie zugelassen wurden. Auflagenmodule müssen spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit bestanden sein; ansonsten erlischt die Zulassung zum Studium mit der Folge der Exmatrikulation.
Sollten die Auflagenmodule nicht in Ihrer Anmeldemaske zur Verfügung stehen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Prüfungsamt, damit die Auflagenmodule für Sie freigeschalten werden. Bitte bedenken Sie, dass nach der Anmeldezeit dennoch keine Anmeldungen möglich sind, auch nicht in diesem Fall.
Weitere Informationen erhalten Sie auch durch einen Blick in die Zulassungsordnung.
Um sich Leistungen aus Vorstudienzeiten anerkennen zu lassen, laden Sie sich das Formular vom Prüfungsamt herunter, füllen es aus und gehen mit dem Formular und einem Nachweis ihrer Leistungen zum Prüfungsausschussvorsitz. Wenn ihrem Antrag statt gegeben wird, können Sie das unterschriebene Formular beim Prüfungsamt einreichen.
Anerkennungen können sowohl bei der Bewerbung zu einem Studiengang als auch während des Studiums durchgeführt werden.
Sie können für jede Art von Studien- und Prüfungsleistungen, die inhaltlich mit Modulen oder Teilleistungen ihres gegenwärtigen Studiengangs vergleichbar sind, einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dazu gehören auch berufliche Tätigkeiten oder eine Ausbildung (BP/TP; MSc-C). Beachten Sie hierzu den FAQ-Beitrag: Wie kann ich mir meine Ausbildung anerkennen lassen?
Ausgeschlossen bei Anerkennungen sind Bachelorleistungen im Masterstudiengang, sofern sie zum Erreichen des Bachelorabschlusses notwendig waren oder bereits im Bachelor anerkannte Leistungen.
Eine abgeschlossene Ausbildung kann in jedem Fall das Pflichtpraktikum ersetzen, nicht das freiwillige Berufspädagogische Praktikum II (fachaffine SQ). Es ist zu beachten, dass für die Anerkennung ein Praktikumsbericht verfasst werden muss (BP/TP: ca. 15-20 Seiten/18 ECTS; MSc-C: ca. 10-12 Seiten/12 ECTS), in dem die Ausbildung retrospektiv mithilfe wissenschaftlicher Theorien reflektiert werden soll. Daher bietet es sich an, das Praktikum erst nach Absolvieren der Basis- und Kernmodule anerkennen zu lassen. Den Bericht und einen Nachweis über ihre Ausbildung geben Sie bei der Praktikumsbetreuung ab.
Sie melden das Praktikum in dem Semester beim Prüfungsamt an, in welchem Sie das Praktikum verbucht haben wollen. Die Praktika werden verbucht, sobald der Bericht und der betriebliche Nachweis über den erbrachten Stundenumfang bei der Praktikumsbetreuung vorliegen und begutachtet sind. Das Abgabedatum ist das Prüfungsdatum.
Je nach Version der Prüfungsordnung ist eine unterschiedliche Dauer des Pflichtpraktikums vorgesehen. Studierende ab PO 2015 müssen einen Stundenumfang von mind. 560 Std. nachweisen (18 ECTS); Studierende nach PO 2013 360 Std.(12 ECTS).
Ergänzend können weitere 360 Std. (12 ECTS) als fachaffine Schlüsselqualifikation erbracht werden. Die Praktika können sowohl zusammenhängend als auch in Teilen absolviert werden. Werden sowohl das Pflichtpraktikum als auch das Berufspädagogische Praktikum II erbracht, muss nur ein entsprechend längerer Bericht verfasst werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Praktikumsrichtlinien.
Sowohl ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum ist möglich. Jedoch haben wir keine Kooperationen oder Learning Agreements mit Hochschulen oder Unternehmen im Ausland. Hier müssen Sie selbstständig recherchieren. Wenn sie grundsätzlich Interesse an einem ein- bis zweisemestrigen Auslandsaufenthalt haben, um beispielsweise ihre Mehrsprachigkeit oder Perspektiven auszubauen, müssen sie zunächst an einer Gruppenberatung des Dezernat Internationales teilnehmen. Hierzu müssen sie sich online anmelden. Alle wichtigen Informationen rund um die Gruppenberatung finden sie unter diesem Link.
Innerhalb dieser Gruppenberatung erhalten sie Informationen über Partnerhochschulen, Sprachvoraussetzungen, Bewerbungsfristen und die Finanzierung.
Wenn sie eine Abschluss-, Studien- oder Projektarbeit im Ausland planen, vereinbaren sie bitte eine Einzelberatung bei der/dem entsprechenden Programmkoordinator*in. Beachten sie hierbei jedoch, dass die meisten Anmeldefristen 1 bis 1,5 Jahre vor Antritt des Auslandsaufenthaltes enden.
Beachten sie auch, dass zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen es in unserer Abteilung kein Learning Agreement gibt.
Studierenden wird folgendes Vorgehen empfohlen:
1. Gleichen Sie unsere Lehrveranstaltungen mit den Lehrveranstaltungen mit der Hochschule im Ausland ab.
2. Können Sie Überschneidungen feststellen, gehen Sie mit den Inhalten der Lehrveranstaltung in der Hochschule im Ausland zu der dozierenden Person, die die Lehrveranstaltung bei uns an der Universität Stuttgart anbietet und fragen Sie im Vorfeld, ob die Lehrveranstaltung anerkannt werden kann.
3. Finden sich keine Überschneidungen, ist es ratsam in die Sprechstunde des Studiendekans zu gehen. Zeigen Sie dem Studiendekan die Lehrveranstaltungen und fragen Sie ob die Möglichkeit der Anerkennung besteht. Prinzipiell ist dies möglich, sofern die Lehrveranstaltungen ins Portfolio der Universität Stuttgart und insbesondere zu unseren Studiengängen passen.
Unabhängig der Abschlussarbeit gilt hier eine ganz einfache Regel. Um Prüfungsleistungen anzumelden müssen Sie eingeschrieben sein, nicht aber für die Verbuchung der Leistung(en). Sind alle Prüfungsleistungen angemeldet (z. B. auch die Abschlussarbeit), können Sie sich theoretisch direkt exmatrikulieren und müssen sich demnach auch nicht für das kommende Semester rückmelden. Sie können also z. B. im Februar Ihre Bachelor-/Masterarbeit anmelden und müssen sich für das kommende Sommersemester nicht mehr rückmelden, sofern keine weiteren Prüfungsleistungen angemeldet werden müssen. Ihre Bachelor-/Masterarbeit können Sie dann bis zum offiziellen Abgabetermin im SoSe abgeben.
Weitere informationen: https://www.student.uni-stuttgart.de/studienorganisation/formalitaeten/exmatrikulation/
Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie an studiengangsberatung@ife.uni-stuttgart.de